Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Mit deiner Anmeldung erteilst du uns eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge. Die Beiträge werden üblicherweise zu Jahresbeginn von deinem Konto eingezogen. DIes gilt ebensfalls für die Kosten für Meisterschaften.
Wir informieren dich, falls du deine Arbeitsstunden nicht vollständig geleistet hast, bevor wir die Gebühr dafür von deinem Konto einziehen.
Stimmst du der SEPA Lastschrift nicht zu ist der Mitgliedsbeitrag zu Beginn jeden Kalenderjahres fällig. Er muss unaufgefordert auf ein Konto des Vereins eingezahlt werden. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen die Zahlung in halb- oder vierteljährlichen Raten genehmigen. Werden die Beiträge nicht spätestens nach Ablauf eines Monats nach Fälligkeit bezahlt, wird ein Säumniszuschlag erhoben, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird.
Konto:
Schützengilde Musberg 1970 e.V.
IBAN: DE74603900000681096004
BIC: GENODES1BBV
bei VEREINIGTE VOLKSBANKEN
Jugendkonto:
Schützengilde Musberg 1970 e.V.
DE30603900000681096020
GENODES1BBV
VEREINIGTE VOLKSBANKEN
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein, Ausschluss aus dem Verein, durch Tod.
a) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.
b) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden in folgenden Fällen:
aa) Wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen im Rückstand ist. Der Ausschluss darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der 2. Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung der Ausschluss angedroht wurde.
bb) Wenn das Mitglied:
- grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen begeht
- in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt
- sich grob unsportlich verhält
- dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerungen extremistischer Gesinnung oder durch Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt. Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Vorstand unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag mit einfacher Mehrheit zu entscheiden.
Der Ausschließungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mittels (eingeschriebenen) Briefes mitzuteilen. Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.
Ausscheidende Mitglieder haben gegenüber dem Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen.
Du erhältst bei Eintritt in den Verein einen Schützenausweis vom Landesverband WSV (Württembergischer Schützenverband). Damit kannst du dich bei Meisterschaften ausweisen. Deine Vereinsnummer ist darauf vermerkt.
Dieser Schützenausweis zeigt den Erstverein an. Wenn du in mehreren Vereinen Mitglied bis, verwaltet ihn dein Erstverein.
Wird der Ausweis verloren, kann ein neuer ausgestellt werden für eine Gebühr von zur Zeit 10€.
Der Ausweis zeigt auch an, wenn du für andere Vereine bestimmte Disziplinen schießt (früher Wettkampfpass), daher erhältst du je Änderung einen neuen Ausweis gegen eine Gebühr von 10€.
Solltest du ein Hilfsmittel benötigen, zum Beispiel Rollstuhl oder Ladehilfe, wird diese in einem Hilfsmittelausweis eingetragen. Dieser ist gesondert zu beantragen, in der Regel erfolgt dann auch eine Klassifizierung. Die Anträge findest du unter Downloads.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige können mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Anmeldung. Bei Ablehnung einer Aufnahme wird eine schriftliche Antwort erteilt, die nicht begründet werden muss. Auf Vorschlag des Vorstandes können von der Hauptversammlung Ehrenmitglieder ernannt werden.
Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein als Mitglied angehört.
Informationen zu der Höhe der Mitgliedsbeiträge erhätst du unter Service/Deine Mitgliedschaft